Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Aufmaß-, Grundriss- und Wohnflächenberechnungsleistungen der UrbanUpgrades GmbH, erbracht unter der Marke UrbanScans (grundriss-scan.de)
Stand: 07.09.2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Aufmaß-, Grundriss- und Wohnflächenberechnungsleistungen zwischen der UrbanUpgrades GmbH, Rosenthaler Straße 72A, 10119 Berlin (nachfolgend „UrbanScans“ oder „wir“), und ihren Kunden. UrbanScans ist eine Marke der UrbanUpgrades GmbH.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungen
(1) Wir erbringen Werkleistungen der Bestandsvermessung: das Aufmaß von Räumen vor Ort mittels Laser-Messtechnik, die Erstellung maßstabsgetreuer 2D-Grundrisse (als PDF, auf Wunsch zusätzlich als DXF/CAD-Datei) sowie – sofern beauftragt – die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) einschließlich der hierfür erforderlichen Schnitte bei Dachschrägen.
(2) Gegenstand der Wohnflächenberechnung ist die Wohnfläche nach WoFlV. Die Unterlagen dienen dem Nachweis der Wohnfläche gegenüber Käufern, Mietern, Maklern, Banken, Notaren und Behörden. Andere Flächenarten (insbesondere Nutzfläche nach DIN 277, Mietfläche nach gif-Richtlinie, Bruttogrundfläche) sind nur bei gesonderter Beauftragung Vertragsgegenstand.
(3) Nicht Gegenstand unserer Leistungen sind: amtliche Vermessungen (Katastervermessung), Leistungen, die Architekten, Ingenieuren oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten sind, die Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit von Räumen, Flächen oder Nutzungen, die Prüfung von Eigentums- und Sondernutzungsverhältnissen (z. B. anhand von Teilungserklärungen) sowie Rechts- oder Steuerberatung.
(4) Maßgeblich ist der Zustand des Objekts am Tag des Aufmaßtermins. Spätere bauliche Veränderungen sind von den erstellten Unterlagen nicht umfasst.
(5) Wir übernehmen keine Garantie für eine bestimmte Flächengröße. Flächenangaben sind das Ergebnis eines Aufmaßes mit den in § 9 beschriebenen Toleranzen, Ansätzen und Annahmen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website, insbesondere die Preisanzeige im Online-Rechner, stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit dem Absenden einer Anfrage über die Website oder der Buchung eines Termins gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen (Auftrags- bzw. Terminbestätigung per E-Mail), spätestens mit Beginn der Leistungserbringung.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Die Auftragsbestätigung und die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB speichern wir und stellen sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung; der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten mit der Auftragsbestätigung.
§ 4 Preise, vorläufiger Preis, Preisanpassung
(1) Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Anfahrt innerhalb unseres Einsatzgebiets (München und Umgebung) ist im Preis enthalten.
(2) Der im Online-Rechner ausgewiesene Preis ist ein vorläufiger Preis. Er beruht auf den Angaben des Kunden zu Raumanzahl, Flächenkategorie, Dachschrägen, Möblierung und gewählten Leistungen und wird nach unserer jeweils gültigen, im Rechner hinterlegten Preisliste berechnet.
(3) Weichen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort von den Angaben des Kunden ab (z. B. zusätzliche Räume, nicht angegebene Dachschrägen oder Möblierung), passt sich der Preis nach derselben Preisliste an. Wir weisen den Kunden vor Beginn des Aufmaßes auf die Abweichung und den angepassten Preis hin. Erhöht sich der Preis hierdurch um mehr als 15 %, kann der Kunde den Vertrag vor Beginn des Aufmaßes kündigen; in diesem Fall schulden Verbraucher nichts, sofern nicht die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 vorliegen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle zu vermessenden Räume einschließlich Nebenräumen (z. B. Keller, Speicher, Balkone, Terrassen) zum vereinbarten Termin zugänglich sind und eine Person anwesend ist, die zugangsberechtigt ist und Auskunft über die Zuordnung der Räume zur vermessenen Einheit geben kann.
(2) Der Kunde sichert zu, zur Beauftragung des Aufmaßes berechtigt zu sein. Bei vermieteten Objekten obliegt die Information und das Einverständnis der Bewohner dem Kunden.
(3) Die Angaben im Rechner bzw. bei der Buchung sind nach bestem Wissen zu machen; § 4 Abs. 3 bleibt unberührt.
(4) Der Kunde teilt uns mit, wenn die Unterlagen für einen anderen Zweck als den Nachweis der Wohnfläche nach WoFlV oder für eine andere Flächenart benötigt werden.
(5) Der Kunde bestätigt vor Ort die Zuordnung der Räume und Nebenräume zur vermessenen Einheit sowie Angaben zu Beheizung, Nutzung und Ausbauzustand, soweit diese für die Flächenberechnung erheblich sind. Diese Angaben werden im Aufmaßprotokoll festgehalten und der Berechnung zugrunde gelegt; wir prüfen sie nicht.
(6) Der Kunde prüft die gelieferten Unterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit der Räume, Richtigkeit der Raumbezeichnungen und Raumzuordnung sowie auf die Richtigkeit der im Bericht genannten Annahmen und teilt uns erkennbare Abweichungen innerhalb von 14 Tagen mit. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 6 Termine, Absage, vergebliche Anfahrt
(1) Vereinbarte Termine kann der Kunde bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei absagen oder verschieben (Mitteilung in Textform oder telefonisch genügt).
(2) Erscheinen wir zum vereinbarten Termin und ist die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich (insbesondere kein Zugang zum Objekt), können wir eine Ausfallpauschale von 50€ verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Lieferung, Lieferfrist
(1) Die Unterlagen werden dem Kunden elektronisch (per E-Mail oder Downloadlink) bereitgestellt. Sie bestehen aus dem vollständigen Aufmaßbericht (mit Flächenberechnung, Grundriss und Hinweisen) und, sofern Wohnflächenberechnung beauftragt ist, einem einseitigen Datenblatt zur Weitergabe.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, liefern wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Nach einem Termin am Freitag erfolgt die Lieferung in der Regel am darauffolgenden Dienstag.
§ 8 Vergütung, Zahlung
(1) Die Vergütung ist nach Lieferung der Unterlagen gegen Rechnung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug. Eine Vorkasse erfolgt nicht.
(2) Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 9 Beschaffenheit, Messtoleranzen, Ansätze, Annahmen
(1) Vereinbarte Beschaffenheit der Unterlagen ist die fachgerechte Erstellung auf Grundlage des Aufmaßes vor Ort unter Anwendung der WoFlV (sofern beauftragt) nach dem Stand der Technik.
(2) Messergebnisse unterliegen technisch bedingten Toleranzen (Messgenauigkeit, Wand- und Putzunebenheiten, Wahl der Bezugspunkte, Rundung). Als Beschaffenheit vereinbart ist eine Gesamttoleranz der ausgewiesenen Wohnfläche von ± 2 % sowie eine Toleranz von ± 2 cm je Einzelmaß. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Die Toleranz wird im Bericht ausgewiesen.
(3) Soweit die WoFlV Ansatzspielräume eröffnet (insbesondere bei Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen), üben wir diese nach fachlichem Ermessen aus und legen den gewählten Ansatz im Bericht offen. Die Ausübung innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens stellt keinen Mangel dar.
(4) Soweit die Anrechnung einer Fläche von Umständen abhängt, die wir vor Ort nicht feststellen können (insbesondere bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Raums, dauerhafte Beheizung, Zugehörigkeit eines Raums zur Einheit oder Eigentumsverhältnisse), legen wir der Berechnung die Angaben des Kunden zugrunde und weisen die betroffene Fläche im Bericht als unter dieser Annahme angerechnet aus. Trifft die Annahme nicht zu, ist die Berechnung insoweit nicht mangelhaft; maßgeblich ist dann die im Bericht ausgewiesene Fläche ohne die betroffenen Räume.
(5) Bereiche, die am Aufmaßtag nicht zugänglich waren, werden nicht gemessen und im Bericht als nicht erfasst ausgewiesen; sie sind nicht Bestandteil der ausgewiesenen Fläche.
(6) Vom Kunden oder Dritten übergebene Pläne, Berechnungen oder Angaben nutzen wir ausschließlich zur Plausibilisierung; Herkunft und etwaige Abweichungen legen wir im Bericht offen. Grundlage der Berechnung ist ausschließlich unser eigenes Aufmaß.
§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde gibt uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung der Unterlagen, erforderlichenfalls Nachmessung vor Ort).
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Unterlagen sind für den Nachweis der Wohnfläche nach WoFlV bestimmt (§ 2 Abs. 2). Für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Unterlagen für andere Flächenarten oder Zwecke verwendet werden, dass die Flächenangabe ohne den vollständigen Bericht oder das Datenblatt (einschließlich der Hinweise zu Toleranz, Ansätzen, Annahmen und nicht erfassten Bereichen) an Dritte weitergegeben wird, oder dass der Kunde Dritten gegenüber eine bestimmte Flächengröße verschuldensunabhängig zusagt (insbesondere durch Vereinbarung der Fläche als Beschaffenheit in Kauf- oder Mietverträgen), haften wir nicht, soweit der Schaden bei vertragsgemäßer Verwendung nicht eingetreten wäre.
§ 12 Nutzungsrechte, Weitergabe, Aufbewahrung
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte, übertragbare, einfache Recht, die gelieferten Unterlagen für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und Dritten (z. B. Maklern, Erwerbern, Mietern, Banken, Planern) zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Weitergabe an Dritte erfolgt vollständig, d. h. in Form des ungekürzten Berichts oder des von uns erstellten Datenblatts, jeweils einschließlich der Hinweise zu Toleranz, Ansätzen, Annahmen, nicht erfassten Bereichen und Verwendungszweck. Wird die Flächenangabe in Exposés, Anzeigen oder Verträgen wiedergegeben, ist sie als „ca.“-Angabe unter Bezug auf den Bericht (Berichtsnummer, Datum) zu kennzeichnen. Wir stellen hierfür Formulierungsvorschläge zur Verfügung.
(3) Die Rohdaten der Messung verbleiben bei uns. Wir bewahren Rohdaten, Aufmaßprotokoll, Fotos und Bericht zur Qualitäts- und Beweissicherung mindestens zehn Jahre auf (siehe Datenschutzerklärung).
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu.
(2) Wünscht der Kunde die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist, verlangen wir hierfür seine ausdrückliche Zustimmung in Textform sowie die Bestätigung seiner Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Widerruf nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung der Leistung, schuldet der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Teilleistung.
§ 14 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und der beim Aufmaß anwesenden Personen nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. Fotos vor Ort dienen ausschließlich der Dokumentation des Aufmaßes und werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
§ 15 Verjährung
(1) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche sowie Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Unterlagen in einem Jahr ab Lieferung der Unterlagen.
(2) Gegenüber Verbrauchern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Lieferung der Unterlagen.
(3) Die Verkürzungen nach Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1 sowie für Schadensersatzansprüche wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (UrbanUpgrades GmbH, Rosenthaler Straße 72A, 10119 Berlin, E-Mail: info@urbanupgrades.de, Telefon: +49 155 65616336) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: UrbanUpgrades GmbH, Rosenthaler Straße 72A, 10119 Berlin, E-Mail: info@urbanupgrades.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.